Ärztin und Patientin besprechen Ergebnisse eines Check-up 35 in einer natürlichen Praxisszene

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Gesundheitssystem

Check-up 35: Welche Werte die Kasse zahlt und welche nicht

Alle drei Jahre steht gesetzlich Versicherten ab 35 eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung beim Hausarzt zu. Die meisten erwarten davon eine umfassende Bestandsaufnahme. Tatsächlich sind es fünf Blutwerte und ein Urinstreifentest, und dafür gibt es Gründe.

Kurz gefasst

Ab 35 haben gesetzlich Versicherte alle drei Jahre Anspruch auf eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung. Im Blut werden dabei genau fünf Werte bestimmt: Gesamtcholesterin, LDL, HDL, Triglyzeride und die Nüchternplasmaglukose. Dazu kommen ein Urinstreifentest auf fünf Parameter, eine körperliche Untersuchung, ein Anamnesegespräch und eine Beratung. Einmalig gibt es zusätzlich ein Screening auf Hepatitis B und C. Ein Blutbild ist nicht enthalten, ebenso wenig HbA1c, Ferritin, Vitamin D, TSH oder die Nierenwerte.

Er ist als Untersuchung für die gesamte Bevölkerung angelegt und deshalb auf wenige Erkrankungen zugeschnitten, die häufig vorkommen und sich gut behandeln lassen. Was darüber hinausgeht, wurde bewusst weggelassen.

Wer wann Anspruch hat

Den Umfang gibt eine bundesweite Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vor, nicht die einzelne Praxis.

AlterHäufigkeitBlutuntersuchungUrinuntersuchung
18 bis 34einmalignur bei entsprechendem Risikoprofil, etwa positiver Familienanamnese, Adipositas oder Bluthochdrucknicht vorgesehen
ab 35alle drei Jahrejaja

Der einmalige Anspruch zwischen 18 und 34 ist wenig bekannt und besteht unabhängig davon, ob später ab 35 weitere Untersuchungen folgen.

Was genau untersucht wird

Für Versicherte ab 35 umfasst der Check-up:

BestandteilWas konkret erhoben wird
AnamneseEigen- und Familienanamnese, Impfstatus, persönliche Risikofaktoren, bei entsprechenden Hinweisen eine kardiovaskuläre Risikobestimmung
Klinische Untersuchungvollständiger körperlicher Status einschließlich Gewicht, Größe und Blutdruck
BlutGesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyzeride, Nüchternplasmaglukose
UrinHarnstreifentest auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit
Beratungrisikoadaptierte ärztliche Beratung und Aufklärung
Weiteres Vorgehenbei auffälligem Befund Überleitung in gezielte Diagnostik im Rahmen der Krankenbehandlung

Nachzulesen in der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie, Anlage 1. Die genauen Fundstellen stehen unten bei den Quellen.

Einmalig dabei: Hepatitis B und C

Seit Februar 2021 umfasst der Check-up ab 35 zusätzlich einen Test auf Hepatitis B und C. Beide Tests laufen zweistufig: Zunächst wird das Blut auf einen ersten Hinweis untersucht, fällt dieser positiv aus, folgt aus derselben Probe ein genauerer Nachweis.

Der Anspruch besteht allerdings nur ein einziges Mal. Eine Wiederholung sieht die Richtlinie nicht vor.

Warum ausgerechnet diese fünf Blutwerte

Bei einer Untersuchung für die ganze Bevölkerung zählt nicht, was für eine einzelne Person aufschlussreich wäre. Es zählt, was häufig vorkommt, was sich behandeln lässt, wo ein Nutzen belegt ist und was bei Millionen Untersuchungen im Jahr bezahlbar bleibt. Cholesterin und Blutzucker erfüllen alle vier Punkte, Vitamin D nicht: Für eine Reihenuntersuchung fehlt dort der Nutzenbeleg.

Die Lücken sind dabei bewusst entstanden. Im Stellungnahmeverfahren zum Hepatitis-Screening hat die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin ausdrücklich empfohlen, zusätzlich Kreatinin zu bestimmen und bei Risikofaktoren HbA1c zu ergänzen. Übernommen wurde beides nicht. Der Nierenwert fehlt also nicht, weil niemand daran gedacht hätte.

Der Umfang wird dabei in beide Richtungen angepasst. Die letzte größere Reform von 2018 senkte die Altersgrenze auf 18 und stellte den Rhythmus ab 35 von zwei auf drei Jahre um. Gestrichen wurde damals unter anderem der Hinweis auf eine Glaukom-Untersuchung, weil der Nutzen nicht belegt war.

Worauf der Check-up zielt

Nebeneinandergelegt zeigen die Werte ein deutliches Muster. Lipidprofil, Blutdruck, Gewicht, Nüchternglukose und der Eiweißnachweis im Urin zielen fast alle auf dieselbe Frage: das Risiko für Herz, Kreislauf und Gefäße, dazu Diabetes und Bluthochdruck als die beiden Erkrankungen, die dieses Risiko am stärksten treiben.

Im Kern ist der Check-up damit ein Herz-Kreislauf-Screening mit angehängter Diabetes-Frage. Wer ihn so liest, versteht die Auswahl sofort.

Damit ist auch klar, wo er nichts zeigt. Der Zuckerstoffwechsel hängt an einem einzigen Momentwert am Morgen. Nährstoffversorgung, Schilddrüse und Entzündungsmarker tauchen gar nicht auf. Wer seit Monaten müde ist und wissen möchte, woran das liegt, kommt hier selten weiter. Das liegt in der Anlage der Untersuchung.

Ist ein Blutbild im Check-up 35 enthalten?

Nein. Die Richtlinie benennt den Laborumfang abschließend, und ein Blutbild steht nicht darin. Dasselbe gilt für eine Reihe weiterer Werte, die in Selbstzahler-Panels zum Standard gehören.

Der Check-up 35 enthält fünf Blutwerte: Gesamtcholesterin, LDL, HDL, Triglyzeride und die Nüchternplasmaglukose. Neun gängige Laborwerte sind nicht enthalten: kleines Blutbild, HbA1c, Ferritin, Vitamin D, Vitamin B12, TSH, Kreatinin und eGFR, Leberwerte sowie Lp(a). Sie sind nur bei medizinischem Anlass Kassenleistung.
WertIm Check-upKasse zahlt, wennSelbstzahler, einfacher GOÄ-Satz
Kleines BlutbildneinSymptome oder begründeter Verdachtkeine belastbare Angabe
HbA1cneinDiabetes bekannt oder Verdacht, etwa nach auffälliger Glukoserund 12 bis 15 €
FerritinneinVerdacht auf Eisenmangel28,50 €
Vitamin Dneinmedizinisch begründeter Mangelverdacht27,98 €
Vitamin B12neinklinischer Verdacht17,26 € (Gesamt-B12)
TSHneinSymptome oder bekannte Schilddrüsenerkrankung14,57 €
Kreatinin und eGFRneinVerdacht, Vorerkrankung, Medikamentenkontrollekeine belastbare Angabe
LeberwerteneinSymptome oder begründeter Verdachtkeine belastbare Angabe
Lp(a)neinim Rahmen kardiologischer Abklärung34,20 €

Die Beträge sind Werte des Gebührenverzeichnisses der GOÄ im einfachen Satz, ohne Beratung (4,66 €) und ohne Blutentnahme (2,33 €). Praxen rechnen häufig mit einem Steigerungsfaktor ab, die tatsächliche Rechnung liegt also darüber. Für kleines Blutbild, Leberwerte und eGFR haben wir keine belastbare Preisquelle gefunden und geben deshalb lieber keine Zahl an.

Entscheidend ist der Anlass. Der Check-up sucht, ohne dass etwas vorliegt. Kommen Beschwerden, ein begründeter Verdacht oder eine bekannte Erkrankung dazu, wird daraus Krankenbehandlung, und die Kasse zahlt auch die nötigen Zusatzwerte. Ohne Anlass zahlt man dieselben Werte selbst.

Was der Check-up leisten kann und was nicht

Das IQWiG, das für den Gemeinsamen Bundesausschuss medizinische Studien auswertet, kam 2024 zu einem eindeutigen Ergebnis: Dass regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen die Sterblichkeit senken, ist nicht belegt. Eine große internationale Übersichtsarbeit von 2019 kommt zum selben Schluss. Über die Aussagekraft der zugrunde liegenden Studien wird fachlich diskutiert.

Genutzt wird er von weniger als der Hälfte der Anspruchsberechtigten: 2018 nahmen 47 Prozent der gesetzlich Versicherten ab 35 den Check-up in Anspruch.

Daraus folgt allerdings nicht, dass mehr Messen besser wäre. Jeder zusätzliche Wert bringt auch Zufallsbefunde, Folgeuntersuchungen und Verunsicherung mit sich. Was eine Messung wert ist, hängt an der Frage dahinter. Für Angebote außerhalb der Kassenleistung gilt derselbe Maßstab, für unseres auch.

Der Zuckerstoffwechsel ist dafür ein gutes Beispiel. Etwa jeder fünfte Erwachsene in Deutschland hat einen Prädiabetes, also erhöhte Werte unterhalb der Diabetes-Schwelle. Das sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts, die dahinter liegenden Messungen sind allerdings einige Jahre alt. Die Nüchternglukose im Check-up findet davon einen Teil. HbA1c, das den Blutzucker über Wochen abbildet, ist nicht vorgesehen.

Was daraus folgt

Der Check-up kostet nichts, und das Gespräch findet ohnehin statt. Am meisten holt daraus, wer mit einer konkreten Frage hineingeht, etwa anhaltender Müdigkeit oder Herzerkrankungen in der Familie. Wird daraus ein begründeter Verdacht, zahlt die Kasse die weitere Abklärung.

Beschwerden gehören ohnehin in die Praxis. Ein Test, gleich welcher Art, ersetzt keine Abklärung.

Bleibt der Fall, dass man einen Wert ohne konkreten Anlass wissen möchte. Das geht in der Praxis als IGeL-Leistung oder über einen Anbieter. Sinnvoll ist dann ein Blick auf das Labor und dessen Akkreditierung, auf die genannte Messmethode, auf den Referenzbereich samt Quelle und darauf, ob der Wert am Ende eingeordnet wird oder als nackte Zahl stehen bleibt.

Hinweis in eigener Sache

vitanua ist ein Anbieter für Bluttests, die zu Hause entnommen und in einem Fachlabor ausgewertet werden. Welche Werte wir messen und mit welcher Methode, steht auf unserer Biomarker-Seite.

Was sich ändern könnte

Die Regeln in diesem Beitrag gelten seit Februar 2021. Ein laufendes Gesetzesvorhaben sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss den Check-up überprüft und bis Ende 2027 über eine Anpassung entscheidet. Beschlossen ist noch nichts. Wir aktualisieren den Beitrag, sobald sich etwas ändert.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter habe ich Anspruch auf den Check-up?

Ab 18 Jahren einmalig, ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle drei Jahre.

Wie oft kann ich ihn in Anspruch nehmen?

Ab 35 alle drei Jahre. Bis zur Reform von 2018 lag der Rhythmus bei zwei Jahren, seitdem bei drei.

Ist ein Blutbild enthalten?

Nein. Im Blut werden nur Gesamtcholesterin, LDL, HDL, Triglyzeride und die Nüchternplasmaglukose bestimmt.

Wird HbA1c gemessen?

Nein. Bestimmt wird die Nüchternplasmaglukose. HbA1c wurde im Stellungnahmeverfahren vorgeschlagen, aber nicht in die Richtlinie aufgenommen. Bei bekanntem Diabetes oder begründetem Verdacht ist es Teil der Krankenbehandlung.

Muss ich nüchtern hingehen?

Für die Nüchternplasmaglukose ja, als Orientierung mindestens acht Stunden ohne Nahrung, Wasser ist erlaubt. Eine ausdrückliche Vorbereitungsvorschrift enthält die Richtlinie nicht.

Was kostet der Check-up 35?

Für gesetzlich Versicherte nichts, er ist Kassenleistung. Kosten entstehen nur für Untersuchungen, die darüber hinausgehen und ohne medizinischen Anlass erfolgen.

Quellen

Stand: 25. Juli 2026. Nächste Prüfung: Juli 2027.

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss, Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, in der Fassung vom 20.11.2020, in Kraft seit 12.02.2021. Leistungsumfang: Teil B Abschnitt I §§ 2 und 3 sowie Anlage 1 Nr. 1 bis 5. Hepatitis-Screening: Teil B Abschnitt III §§ 2 bis 4.
  2. Gemeinsamer Bundesausschuss, Tragende Gründe zum Beschluss vom 19.07.2018, Anpassung der ärztlichen Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene nach § 25 SGB V
  3. Gemeinsamer Bundesausschuss, Tragende Gründe und Zusammenfassende Dokumentation zum Beschluss vom 20.11.2020, Screening auf Hepatitis B und C
  4. Kassenärztliche Bundesvereinigung, Check-up Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene
  5. IQWiG, Rapid Report P23-01, Inanspruchnahme der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung, Version 1.0 vom 07.05.2024
  6. Cochrane, General health checks for reducing illness and mortality, 2019
  7. IGeL-Monitor, Merkblätter und Evidenzberichte zu HbA1c, Vitamin D, TSH und Vitamin B12
  8. Gebührenordnung für Ärzte, Anlage (Gebührenverzeichnis)
  9. Robert Koch-Institut, Diabetes-Surveillance, Prävalenz bekannter und unerkannter Diabetes sowie Prädiabetes
  10. § 25 SGB V (Gesundheitsuntersuchungen) und § 27 SGB V (Krankenbehandlung)
Felix Schütte Felix Schütte Mitgründer von vitanua. Mehr über uns

Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung. Er ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.